Unternehmen/Organisation:Melanie Loewe – Nachlassmanagement
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Unternehmensinfo:Melanie Loewe - Nachlassmanagement Seit einer spontanen Vertretung bei einer gemeinnützigen Organisation, hat Melanie Loewe ihre Profession gefunden: Nachlassmanagement. Seit 2011 ist sie als selbstständige Rechtsfachwirtin, Nachlasspflegerin und zertifizierte Testamentsvollstreckerin tätig. Schon über 400 Abwicklungen hat sie betreut und viele verschiedenen Positionen vertreten, stets empathisch, zuverlässig und mit dem nötigen Fingerspitzengefühl. Ihre Aufgaben reichen von der Testamentsvollstreckung über Nachlassabwicklung, -verwaltung und -pflegschaften. Aber auch die Planungen von Vollmachten und deren Umsetzung oder die Meditation in Erbangelegenheiten gehören zu ihrem breiten Aufgabenspektrum.
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Pressemitteilungen von Melanie Loewe

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Wann darf ein Nottestament errichtet werden?

Melanie Loewe über das Nottestament. (Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)
"Das Testament dient dazu, seinen letzten Willen niederzuschreiben. Auch wenn es viele als unangenehme Aufgabe empfinden und gern vor sich herschieben, sollte es jeder tun, denn es ist im Falle des Ablebens oftmals die wichtigste überbleibende Urkunde. Sollte es dennoch zu einer Situation kommen, ...

Testierfreiheit – das gilt es zu wissen

Melanie Loewe über die allgemeine Testierfreiheit und was es zu beachten gilt.
Wem steht das entsprechende Vermögen nach dem Tod einer Person zu? "In Deutschland regelt das die gesetzliche Erbfolge - oder der letzte Wille, der gemäß der Testierfreiheit erlaubt, unter bestimmten Rahmenbedingungen sein Hab und Gut nach eigenen Vorstellungen zu verteilen", erklärt Melanie Loewe.
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Das Duett der Vorsorgevollmacht

Melanie Loewe über die Sonderform der Doppelvollmacht.
Die Doppelvollmacht eignet sich als Sonderform der Vorsorgevollmacht für all jene, die zwei Personen mit der Regelung ihrer Angelegenheiten in Notsituationen betrauen möchten.

Welche Angelegenheiten lassen sich mit einer Doppelvollmacht regeln?
Inhaltlich existiere zwischen Doppel- und Einzelvollmacht kein Unterschied. "Beide regeln die Vertretung ...

Netflix, iTunes, Amazon – Datenfriedhof oder Zauberland für Erben

Allgemein
Netflix, iTunes, Amazon - Datenfriedhof oder Zauberland für Erben
Im Todesfall werden nicht ausschließlich materielle Vermögenswerte hinterlassen. Ebenso fallen Daten und Nutzerkonten der "elektronischen Welt" in die Nachlassverwaltung. Besonders in den letzten Jahren habe die Bedeutung der Frage zugenommen, in welcher Form dieser "digitale Nachlass" geregelt werden soll. Gerichte haben zwar durch Urteile ...