Pressemitteilungen von Regine Windirsch

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Kündigung: Arbeitgeber hat Zugang zu beweisen!

Rechtsanwältin Stefani Dach
Die ordnungsgemäße Aufgabe eines Schreibens bei der Post begründet keinen Beweis des ersten Anscheins für den Zugang des Schreibens bei dem Empfänger. Der Absender muss im Streitfall vielmehr beweisen, dass das Schreiben in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist und dieser unter gewöhnlichen Umständen von ...

Schlussformel im Arbeitszeugnis

Ingrid Heinlein
Ein Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber verlangen, dass dieser ihm in dem zu erteilenden qualifizierten Zeugnis für die geleistete Arbeit dankt und für die weitere berufliche und private Zukunft alles Gute und viel Erfolg wünscht, wenn konkrete Anhaltspunkte bestehen, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer durch die ...
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