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| Unternehmen/Organisation: | Kanzlei für Arbeitsrecht Atmaca Universitätsstr. 60 44789 Bochum Deutschland |
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Pressemitteilungen von Marco Atmaca
Sortiert nach Erscheinungsdatum abwärtsKündigung nach Äußerungen in Whattsapp-Gruppe
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat das Arbeitsverhältnis zwischen einem Technischen Leiter und seinem Arbeitgeber, einem in der Flüchtlingshilfe tätigen gemeinnützigen Verein, gemäß § 9 Kündigungsschutzgesetz gegen Zahlung einer Abfindung aufgelöst.
Hintergrund:
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Arbeitnehmer verweigert MNS zu tragen: Kündigung trotz Attest
Ein Arbeitgeber kann einen Arbeitnehmer (fristlos) kündigen, wenn dieser sich beharrlich weigert, einen Mund-Nasen-Schutz beim Kunden zu tragen - auch wenn der Arbeitnehmer ein ärztliches Attest vorlegt. Dies hat das Arbeitsgericht Köln mit Urteil ...

