Wettbewerbsrecht: Neues zum Influencer-Marketing

Radina Kaiser
Dieses Mal trifft es die Influencerin Sonnyloops, die einen Instagram-Account mit inzwischen über 700.000 Followern hat. Dort postete sie zahlreiche Bilder, überwiegend von sich selbst, und verlinkte diese mittels sog. Tags mit Instagram-Accounts der Anbieter der jeweils in ihren Posts dargestellten Produkte sowie Dienstleistungen, ohne diese Tags als Werbung kenntlich zu machen ...