BGH: Befristete Anerkenntnisse in der Berufsunfähigkeits-Versicherung ohne sachlichen Grund oder Begründung unwirksam

Hat die private Berufsunfähigkeits-Versicherung in der Vergangenheit ein Anerkenntnis befristet erklärt, ohne dies ausreichend zu begründen, muss sie bis zu einer neuen Erklärung unbefristet weiter leisten – auch für viele Jahre in der Vergangenheit! ...