Mediation statt Gerichtsverfahren

Bei einem Gerichtsverfahren entscheidet ein Richter darüber, welche Partei Recht oder Unrecht hat. In einem Mediationsverfahren hingegen geht es um eine einvernehmliche Streitbeilegung, bei der die Streitparteien zusammen mit dem Mediator Lösungen erarbeiten. Das Ziel einer Mediation ist also nicht die Schuldfrage zu klären, um daraus dann ggf. Ansprüche herzuleiten. Vielmehr geht es darum, eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu schaffen, die den Streit einvernehmlich beendet.

Was ist Mediation?
Der Begriff stammt aus dem Spätlateinischen und bedeutet Vermittlung. Er leitet sich ab vom lateinischen Adjektiv “medius”, das heißt der in der Mitte stehend. Damit ist der Mediator gemeint, welcher als unparteiischer Dritter den Mediationsprozess begleitet und Betroffenen neutral, unabhängig und allparteilich bei einer Konfliktlösung hilft. Das Gesetz kennt den einfachen unzertifizierten und den zertifizierten Mediator. Gemäß § 5 Abs. 1 MediationsG darf sich Mediator nennen, wer durch eine geeignete Ausbildung und regelmäßige Fortbildung sicherstellt, dass er die notwendigen Qualitätskriterien erfüllt, um ein mediatorisches Schlichtungsverfahren sachkundig zu leiten. Davon zu unterscheiden ist der zertifizierte Mediator. Häufig interessieren sich Juristen oder Psychologen für eine zertifizierte Mediationsausbildung. Die Ausbildung zum zertifizierten Mediator ist in § 5 Abs. 2 MediationsG geregelt. Das Gesetz nennt hier allerdings keine konkreten Vorgaben etwa zu Ausbildungsinhalten und zur Ausbildungsdauer, verweist aber auf die Anforderungen der Rechtsverordnung nach § 6 MediationsG. Die konkreten Anforderungen sind in der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV) geregelt, die am 1. September 2017 in Kraft getreten ist.

Was beinhaltet die Ausbildung zum zertifizierten Mediator?
§ 2 der ZMediatAusbV regelt die Mindestanforderungen für eine Ausbildung zum zertifizierten Mediator. Generell besteht die zweiteilige Ausbildung aus einem Lehrgang mit einer Dauer von mindestens 120 Präsenzzeitstunden und einer sogenannten Einzelsupervision. Neben theoretischem Wissen muss der Ausbildungslehrgang auch praktische Übungen und Rollenspiele beinhalten. Zu den in der Rechtsverordnung zum zertifizierten Mediator geforderten Inhalten zählen z. B. auch diverse juristische Kenntnisse, weshalb unter den Lehrkräften auch Juristen sein sollten. Alternativ kann die Ausbildung mit allen Pflichtinhalten aber auch über ein Fern- oder Selbststudium abgeschlossen werden. Die zugrundeliegende Rechtsverordnung verlangt ergänzend zum Ausbildungslehrgang auch einen praktischen Mediationsfall. Dieser kann bis spätestens ein Jahr nach Abschluss des Lehrgangs, der mit einer Ausbildungsbescheinigung bestätigt wird, absolviert werden. Mangels gesetzlicher Vorgaben aber auch bereits vor dem Ausbildungslehrgang. Voraussetzung ist dabei nur, dass der Mediationsfall den Mediationsbegriff des § 1 des Mediationsgesetzes erfüllt. Mediationen per Telefon, konstruierte Fälle ohne reales Konfliktpotenzial, oder auch reine Beratungsgespräche erfüllen die gesetzlichen Kriterien nicht. Abschließend verlangt die ZMediatAusbV, dass der bis spätestens ein Jahr nach Abschluss des Ausbildungslehrgangs zu absolvierende Praxisfall mit einem qualifizierten Ausbilder im Rahmen einer Einzelsupervision besprochen (reflektiert) wird. Um den Titel zertifizierter Mediator danach fortdauernd tragen zu können, müssen außerdem innerhalb der nächsten zwei auf den Abschluss der Mediationsausbildung folgenden Jahre mindestens vier Mediations-Praxisfälle absolviert und in einer Einzelsupervision mit einem Ausbilder besprochen werden. Wird diese Anforderung nicht erfüllt, darf sich der Betreffende nur noch als einfachen Mediator bezeichnen. Den Titel zertifizierter Mediator würde er in diesem Fall zu Unrecht führen. Es bleibt ihm nur die Möglichkeit, erneut eine Mediationausbildung zu besuchen, um die geforderten Mediationsfälle nachzuweisen (so § 4 Abs. 1 ZMediatAusbV).

Im Übrigen müssen sich zertifizierte Mediatoren regelmäßig weiterbilden. Mit Ausstellung der Ausbildungsbescheinigung beginnt eine gesetzliche Mindestfortbildungspflicht zu laufen. Innerhalb von Vierjahresintervallen haben Mediatoren jeweils 40 Zeitstunden an Fortbildung zu absolvieren. Die Fortbildung kann auf einmal oder in mehreren Etappen absolviert werden.

Bei welchen Konflikten können Mediationsverfahren sinnvoll sein?
In der modernen Rechtspflege dient ein Mediationsprozess in der Regel dazu, einen Konflikt zwischen den Konfliktparteien außergerichtlich zu lösen. Selbst Gerichte berufen manchmal Mediatoren, um außerhalb von Gerichtsverfahren, als Schlichter zu dienen.
Auseinandersetzungen oder Streitigkeiten, bei denen Mediatoren zur Lösung beitragen können, kommen in vielen Lebensbereichen vor. Hier eine Auswahl:
• Familienstreitigkeiten
• Ehestreitigkeiten und Scheidungsangelegenheiten
• Erbschaftsangelegenheiten
• Nachbarschaftskonflikte
• Baukonflikte
• Konflikte in Unternehmen
• Konflikte in der Schule
• Mietverhältnisse
• Täter/Opfer Ausgleich

Je nach Anwendungsgebiet und Sachkunde wird der Mediator entsprechend bezeichnet. In Familien-, Ehe oder Scheidungskonflikten ist ein Familienmediator gefragt. In Erbschaftsangelegenheiten, je nach Schwerpunkt, ein Familien- oder Wirtschaftsmediator, bei Baustreitigkeiten ein Baumediator, usw..

Was kennzeichnet eine Mediation?
In dem betreffenden Mediationsverfahren wird grundsätzlich eine Win-win-Situation, ein Vergleich zwischen den Konfliktparteien angestrebt. Die Verfahren finden unter Einbeziehung und direkter Kommunikation aller Konfliktparteien und nicht öffentlich statt. Die Parteien bestimmen die Mediatoren, Anfang und Ende, Inhalt und Ergebnis des Mediationsverfahrens selbst. Auf Machtentscheidungen wird im gegenseitigen Konsens verzichtet. Ziel ist immer eine selbstbestimmte, interessengerechte und zukunftsgerichtete Lösung des Konflikts. Bereits begonnene gerichtliche Verfahren sollten während des Mediationsverfahrens ruhen. Kommt es zu keiner Lösung, bleibt immer noch der Rechtsweg offen. Mediationsverfahren dauern in der Regel zwischen 1 und 2 Stunden. Die Anzahl der benötigten Sitzungen hängt von den Parteien ab. Erfahrungsgemäß sind aber zwischen drei bis acht Sitzungen ausreichend, um zu einer von allen Parteien als gerecht empfundenen Lösung zu kommen. Vor Beginn eines Mediationsverfahrens wird mit den Konfliktparteien ein Mediationsvertrag abgeschlossen. In diesem sind auch die Kosten des Verfahrens geregelt. Mediationsverhandlungen werden normalerweise auf Stundenbasis abgerechnet. Die Stundenhonorare liegen in der Regel zwischen 120 und 250 Euro.

Welche Vorteile bieten Mediationsverfahren?
Mit Durchführung eines fachgerechten Mediationsverfahrens erhöhen sich erfahrungsgemäß die Erfolgschancen einer Einigung. Die Einigungsquote liegt i.d.R. bei 80-90 %. Solche Erfolgschancen können Gerichte meistens nicht bieten, da es im Gerichtsprozess nicht auf persönliche Interessen, Bedürfnisse oder (Gerechtigkeits-)Überzeugungen ankommt, sondern ausschließlich die Rechtslage eine Rolle spielen. Im mediativen Verfahren hingegen können individuelle Standpunkte und Ziele der Konfliktparteien angemessen berücksichtigt werden. Im Rahmen eines flexiblen Verfahrens können unter Wahrung der Vertraulichkeit wirtschaftlich sinnvolle und nachhaltige Ergebnisse erreicht werden. Hinzu kommt die Zeitersparnis gegenüber Gerichtsverfahren,(besonders wenn mehrere Instanzen durchlaufen werden), die Vermeidung von Rechtsverfolgungs-Kosten sowie eine große Planungssicherheit und Selbstbestimmung.

Fazit
Mediation kann nicht alle Konflikte lösen. Doch selbst mit hoch zerstrittenen Parteien ist es möglich einen Konsens zu finden. Wenn aber der Konflikterhalt für die Parteien mehr „Sinn“ macht als die Konfliktlösung, kann auch der beste Mediator nicht helfen.

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