Jennifer Kallweit |
Unternehmen/Organisation: | ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Deutschland |
Rufnummer: | - |
Homepage: | www.ARAG.de |
Unternehmensinfo: | Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern - inklusive den USA, Kanada und Australien - nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,2 Milliarden Euro. ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Dr. Shiva Meyer, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze Sitz und Registergericht Düsseldorf, HRB 66846, USt-ID-Nr.: DE 119 355 995 |
Pressekontakt: | Klaarkiming Kommunikation Steinberg 4 24229 Dänischenhagen +49 4349 - 22 80 26 www.ARAG.de |
Ansprechpartner: | Jennifer Kallweit |
Homepage: | http://www.ARAG.de |
Mehr Infos: | 24 Pressemitteilungen |
Registriert seit: | 28.12.2023 |
Bitte teilen: |
Pressemitteilungen von Jennifer Kallweit
Sortiert nach Erscheinungsdatum abwärtsARAG Recht schnell…
Wer mit einem E-Scooter fährt, obwohl er absolut fahruntüchtig ist, verliert seine Fahrerlaubnis. Es greife die Regelvermutung des Paragrafen 69 Strafgesetzbuch, entschied laut ARAG Experten das Oberlandesgericht Braunschweig. Von der Vermutung sei weder allein aufgrund der Art des Kfz ...
Alles muss raus!
Von Murmeltieren und der Macht der Gewohnheit
ARAG: 3 Fragen, 3 Antworten zum Familienrecht
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass getrennte Paare eindeutig regeln sollten, wann welcher Elternteil Zeit mit dem gemeinsamen Kind verbringen darf. Dabei sollten am besten nicht nur Tage, sondern auch Uhrzeiten und mögliche Ausnahmen definiert werden ...
Servicesegen oder Datenkrake?
ARAG Recht schnell…
Eine Patientin kann ihren behandelnden Arzt als Erben einsetzen. ARAG Experten verweisen auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, wonach dies auch dann nicht zur (Teil-)Nichtigkeit des Testaments führt, wenn der begünstigte Arzt selbst die Testierfähigkeit ...