Die Gelegenheit, die stiftung ear aktiv mitzugestalten: 2019 werden die Expertengremien und das Kuratorium gewählt

Fürth, 26.03.2019 – Vor der stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) liegt das Wahljahr 2019: Die Expertengremien sowie das Kuratorium werden neu berufen. Wer bei einem registrierten Elektrogeräte-Hersteller tätig ist, darf sich herzlich eingeladen fühlen, für die Expertengremien zu kandidieren. Sofern er oder sie eine geschäftsleitende Funktion innehat, kann der- oder diejenige sich auch gerne für die Kuratoriums-Wahl aufstellen lassen.

Die stiftung ear registriert die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten, welche in der Bundesrepublik in Verkehr gebracht werden. Darüber hinaus koordiniert sie die Bereitstellung der Sammelbehälter für die Altgeräte sowie die Abholung bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in Deutschland. Hierfür hat das Umweltbundesamt der stiftung ear hoheitliche Aufgaben aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) übertragen.
Dabei fungiert die stiftung ear als die „Gemeinsame Stelle der Hersteller“ im Sinne des ElektroG – von denen sie übrigens auch gegründet wurde. „Die registrierten Hersteller bzw. Bevollmächtigten haben die Möglichkeit, sich in der Gemeinsamen Stelle aktiv einzubringen und so ihre Interessen zu vertreten“, erklärt stiftung ear-Vorstand Alexander Goldberg.
Durch die Registrierung gehören die Hersteller automatisch einem oder mehreren von insgesamt sechs Produktbereichen an: Wärmeüberträger, Bildschirmgeräte, Lampen, Großgeräte, Kleinegeräte sowie kleine IT- und Telekommunikationsgeräte. Jeder Produktbereich hat eigene Expertengremien, die wiederum die Regeln für die Aufgabenerfüllung der Gemeinsamen Stelle erarbeiten. Unter anderem steht die einheitliche und wettbewerbsneutrale Umsetzung des ElektroG im Fokus.
Anfang/Mitte Mai erhalten die bei der stiftung ear registrierten Hersteller bzw. Bevollmächtigten die Einladung zur Abstimmung über die Geschäftsordnungen der Produktbereichsversammlungen (PBV).
Ab Juni stehen die Abstimmungen für die PBV-Vorsitzenden und deren Stellvertreter an. Die Kandidaten können vorgeschlagen werden – wobei man sich auch selbst zur Kandidatur stellen darf. Die PBV-Vorsitzenden und deren Stellvertreter erhalten gleichzeitig einen Sitz in Produktbereichsarbeitsgruppen und der Produktübergreifenden Arbeitsgruppe der stiftung ear.
Daraufhin wird das Kuratorium besetzt. Die Kuratoriums-Mitglieder beraten und beaufsichtigen den Vorstand der stiftung ear im Rahmen der Vorgaben des ElektroG und der Stiftungsaufsicht. „Zu den wichtigsten Aufgaben zählen das Genehmigen der vorgelegten Wirtschaftspläne, Beratung zu Entwürfen von Gebührenverzeichnissen sowie die Entgegennahme, Prüfung und Genehmigung des Jahresabschlusses“, schildert Alexander Goldberg.
Interesse, als Mitglied des Kuratoriums zu kandidieren? In diesem Fall bitte einfach die stiftung ear kontaktieren – am besten per E-Mail an info@stiftung-ear.de. Der Abstimmungszeitraum startet ab Ende September.
Weitere Informationen zu den Expertengremien gibt es unter https://www.stiftung-ear.de/de/herstellerbevollmaechtigte/produktbereiche-regelsetzung-und-regeln.

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stiftung elektro-altgeräte register

Nordostpark 72
90411 Nürnberg
Deutschland
Telefon: +49 (0)911 766650
Homepage: https://www.stiftung-ear.de/

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Die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) registriert die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und koordiniert die Bereitstellung der Sammelbehälter sowie die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in der Bundesrepublik Deutschland.
Hierfür hat das Umweltbundesamt der stiftung ear hoheitliche Aufgaben aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) übertragen. Konkret sichert die stiftung ear die wettbewerbsgerechte Umsetzung des Gesetzes durch:
•    Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Elektrogeräte in Verkehr bringen, bzw. im Falle der Bevollmächtigung nach § 8 ElektroG von deren Bevollmächtigten•    Garantieprüfung•    Feststellung von kollektiven Herstellergarantiesystemen•    Erfassung der in Verkehr gebrachten Mengen von Elektrogeräten•    Koordinierung der Bereitstellung von Behältnissen für Übergabestellen und der Altgeräte-Abholung bei den öffentlich-rechtliche Entsorgungsträgern•    Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen
Dabei fungiert die stiftung ear als die „Gemeinsame Stelle der Hersteller“ im Sinne des ElektroG. Sie wurde – im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Reduktion der zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektrogeräten (WEEE-Richtlinie) in nationales Recht – von Herstellern gegründet.
Die stiftung ear wird ausschließlich kostendeckend, ausdrücklich ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben und ist sowohl wirtschaftlich als auch personell unabhängig. Ihre Tätigkeit wird durch Gebühren finanziert, die durch Gebührenverordnung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) festgesetzt werden.

Informationen sind erhältlich bei:

stiftung elektro-altgeräte registerPR und KommunikationFiona Pröll
Nordostpark 72, 90411  NürnbergTel. +49 (0)911 766650         Fax +49 (0)911 7666599Mail presse@stiftung-ear.de       

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