Auszahlung Lebensversicherung – Ohne den Versicherungsschein geht nichts

25.08.2020. Sehr viele Menschen in Deutschland haben eine Lebensversicherung abgeschlossen, um die Familie abzusichern oder Geld für den Ruhestand anzusparen. Kommt es dann eines Tages zur Auszahlung, ist der Versicherungsschein gefragt. Denn ohne ihn kann und wird die Versicherungsgesellschaft die Summe der Lebensversicherung nicht ausbezahlen. Darauf macht jetzt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) aufmerksam.

„Bei vielen Menschen, die eine Lebensversicherung besitzen, liegt der Versicherungsschein bestenfalls in irgendeinem Ordner. Die Wichtigkeit dieses Dokuments wird dabei oft unterschätzt“, erklärt Jürgen Buck, Vorstand der GVI. „Wird die Lebensversicherungssumme vom Versicherer ausbezahlt, verlangt dieser den Versicherungsschein. „Der Versicherungsschein ist also genauso viel Wert wie Bargeld, denn theoretisch ist der Besitzer der Police auch der Bezugsberechtigte der Versicherungsleistung“, so der Experte.

„Dabei ist es unerheblich, ob derjenige der den Versicherungsschein besitzt, auch der Berechtigte ist. Der Versicherer darf grundsätzlich den Inhaber des Versicherungsscheins als berechtigt ansehen, über alle Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag zu verfügen“, ergänzt Jürgen Buck. Deshalb sollte der Versicherungsschein gut verwahrt werden. Am besten in einer Geldkassette oder einem Tresor.

Ausführliche Informationen und hilfreiche Tipps zum Thema „Lebensversicherung und Versicherungsschein“ finden Interessierte unter www.geldundverbraucher.de unter der Rubrik „Gratis“.

Veröffentlicht von:

GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)

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