Liberaler Mittelstandsclub Saar e. V. für ein Abmildern der „Kalten Progression“

Saarbrücken, 24.08.2022 – Das alltägliche Leben ist für die Menschen spürbar teurer geworden, da die Preise für Lebensmittel und Energie enorm gestiegen sind. Gerade der Mittelstand, als dessen Vertreter sich der Liberale Mittelstandsclub Saar e. V. sieht, hat zu kämpfen. Deshalb darf der Staat in wirtschaftlich schwierigen Zeiten nicht von der Inflation profitieren, sondern muss die Mehreinnahmen an die Menschen zurückgeben. Das sei nach Ansicht des 1. Vorsitzenden Heiko Banaszak ein Gebot der Fairness. Der Liberale Mittelstandsclub Saar e. V. kämpfe daher darum, heimliche Steuererhöhungen in Folge der kalten Progression zu verhindern.

„Gerade der Mittelstand, der mit ehrlicher Arbeit sein Geld hart verdient, hat auch ein Steuersystem verdient, welches Beschäftigte, die reale Einkommensverluste erlitten haben, nicht auch noch höher besteuert. Alles andere ist ungerecht und unfair.“, so Heiko Banaszak.

Bei Gesprächen mit Beschäftigten anderer Unternehmen und auch in seinem eigenen Unternehmen höre er immer wieder, dass die Mitarbeiter von der Teuerungswelle hart getroffen werden. „Wenn man früher 200 Euro im Monat frei zur Verfügung hatte, um etwas Spaß mit der Familie zu haben, etwas essen oder in den Freizeitpark zu gehen, dann wird das jetzt eng. Gleicht das Unternehmen einen Teil der Inflation durch eine Lohnerhöhung aus, dann darf der Staat hier nicht der Hauptprofiteur sein“, so die Meinung von Heiko Banaszak.

Deshalb unterstützt der Liberale Mittelstandsclub Saar e. V. klar den Vorschlag von Finanzminister Christian Lindner nach der Verabschiedung des Inflationsausgleichsgesetzes. Die Mitte der Gesellschaft, also der Mittelstand, muss entlastet und Familien gezielt unterstützt werden.

Folgende Forderungen sollen daher in das Gesetz aufgenommen werden:

1. Der Einkommensteuertarif soll dauerhaft an die Inflation angepasst werden. Heute schon beginnt der Spitzensteuersatz bei 57.918 Euro/Jahr. Das sei aus Sicht des MSC ein Stück weit weg von „reich“.
2. Der Kinderfreibetrag sollte ebenfalls an die Inflation angepasst werden.
3. Der Grundfreibetrag von derzeit 10.347 Euro soll ebenfalls zum 1. Januar 2023 im Sinne eines Inflationsausgleichs angehoben werden, da ja auch die Kosten entsprechend gestiegen sind.

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