OTTO STÖBEN unterstützt seine Kunden bei der Erstellung der Grundsteuer-Feststellungserklärung

Pressemitteilung OTTO STÖBEN 04.11.2022

Seit Januar 2022 wurde damit begonnen, die rund 36 Millionen Grundstücke in Deutschland (ca. 1,3 Mio. Grundstücke in Schleswig-Holstein) neu zu bewerten. Wer zum Stichtag 1. Januar 2022 Eigentümerin oder Eigentümer eines bebauten oder unbebauten Grundstücks, einer Eigentumswohnung oder eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft war, ist zu einer Grundsteuer-Feststellungserklärung verpflichtet.

Die Frist zur Abgabe der Feststellungserklärung wurde ursprünglich zum 31. Oktober 2022 terminiert. Da bis Mitte Oktober lediglich ca. ein Fünftel der Erklärungen eingegangen waren, wurde die Frist nun um drei Monate bis zum 31. Januar 2023 verlängert.

Laut § 228 Absatz 6 Bewertungsgesetz ist die Feststellungserklärung verpflichtend elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln, zum Beispiel über das Online-Portal „Mein Elster“. Eine schriftliche Erklärung ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Zur Erstellung der Grundsteuer-Feststellungserklärung müssen diverse Unterlagen mit den entsprechenden Daten vorliegen (u.a. Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Nutzungsart, Wohnfläche, Baujahr des Gebäudes), die man sich unter Umständen erst besorgen muss.

Da sich die Beschaffung der Unterlagen für viele als umständlich und zeitraubend gestaltet, bietet die OTTO STÖBEN GmbH für ihre Kunden als Service (kostenpflichtig) die Zusammenstellung der erforderlichen Daten an. Melden Sie sich hierfür gern bei Jana Pallack, Leiterin der Hausverwaltung bei der OTTO STÖBEN GmbH, unter 0431 66 403-0.

Zum ersten Mal wird die auf den neuen Grundsteuerwerten basierende Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen sein. Bis dahin gelten die bisherigen Einheitswerte und Grundsteuermessbeträge weiter.

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