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In Taschkent fand ein Workshop zur Prävention von Folter und Misshandlung in Gefängnissen satt

In Taschkent fand ein Workshop zur Prävention von Folter, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung und Bestrafung in Gefängnissen statt.

Als Veranstalter traten das Nationale Zentrum für Menschenrechte Usbekistans, das Department für Strafvollzug beim Innenministerium der Republik Usbekistan und das Büro des OSZE-Projektkoordinators in Usbekistan auf.

Der Workshop wurde für Vertreter der Strafvollzugsanstalten in Taschkent und Taschkenter Region organisiert. Sein Hauptziel war die Entwicklung der Kenntnisse und Fähigkeiten der Mitarbeiter von Strafvollzugsanstalten bei der Identifizierung relevanter Straftaten, dem Schutz der Verurteilten vor Folter und Misshandlung.

Die Teilnehmer befassten sich mit internationalen Standards in Bezug auf die Prävention von Folter und anderen unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung und Bestrafung in Gefängnissen.

Behandelt wurden auch Pflichten und Verantwortlichkeiten, die dem medizinischen Personal bei der Dokumentierung von Folteransprüchen und der Verhinderung von Gewalt in Gefängnissen auferlegt werden.

Während des Workshops informierten die usbekischen Experten auch über die Reformen zur Bekämpfung von Folter in Usbekistan.

Die Teilnehmer stellten fest, dass Usbekistan folgerichtige und schrittweise Maßnahmen zur Verbesserung des Systems der Organisation der Erfüllung seiner internationalen Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte und Freiheiten durchführt, einschließlich der Schaffung der notwendigen organisatorischen und rechtlichen Bedingungen für die Verhinderung der Verbreitung von Folter.

Herr Akmal Saidow, der erste stellvertretende Sprecher der Gesetzgebungskammer des Oliy Majlis (Parlament) und Direktor des Nationalen Menschenrechtszentrums von Usbekistan stellte fest, dass „Verbot von Missbrauch und Folter ein anerkanntes Grundrecht ist, das sowohl in den internationalen Menschenrechtsverträgen als auch in den nationalen Rechtsvorschriften auf der ganzen Welt enthalten ist. Neue Fassung der Verfassung der Republik Usbekistan verbietet die Anwendung von Folter und Misshandlung unter allen Umständen und ohne jegliche Ausnahme.“

Nadia Yakhlaf-Lallemand, die Senior-Beraterin für OSZE-Projekte in Usbekistan, betonte, dass „der OSZE-Projektkoordinator in Usbekistan bereit ist, die Entwicklung nationaler Mechanismen der Prävention von Folter auch weiter zu unterstützen, bei der Ratifizierung des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen gegen Folter und bei der Überwachung der Einhaltung der Menschenrechtsverpflichtungen durch Staaten und der Bekämpfung von Folter sowie bei der Entwicklung eines Nationalen Aktionsplans zur Verhütung von Folter Hilfe zu leisten.“

Der interaktive Teil des Workshops befasste sich mit Fallstudien, die auf Nelson Mandelas Regeln basieren, mit dem Schutz von sozial gefährdeten Häftlingskategorien sowie mit Maßnahmen zur Verhütung von Misshandlung und anderen Themen.

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