Geld im Online-Casino verzockt – Pokerstars muss deutschen Spieler Verluste zurückzahlen

München, 15.04.2021. Knapp 7.000 Euro hatte ein Spieler beim Glücksspiel im Online-Casino verloren. Nun hat sich das Blatt für ihn gewendet. Mit Urteil vom 13. April 2021 hat das Landgericht Mosbach entschieden, dass die TSG Interactive Gaming Europe Limited ihm jeden Cent ersetzen muss (Az. 1 O 378/20). Die Gesellschaft mit Sitz in Malta hatte das Glückspiel im Internet über die Seite pokerstars.eu angeboten. Das Urteil hat CLLB Rechtsanwälte erwirkt.

„Glücksspiel im Internet ist in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen grundsätzlich verboten. Daher hätte die TSG Interactive Gaming Europe ihre Online-Glücksspiel unter der Domain pokerstars.eu in Deutschland überhaupt nicht anbieten dürfen. Deshalb muss sie unserem Mandanten nun seine Verluste erstatten“, erklärt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

Von dem Verbot für Online-Glücksspiel in Deutschland wusste der Kläger nichts. Er spielte über einen längeren Zeitraum über die deutschsprachige Domain pokerstars.eu im Online-Casino. Er spielte zu Hause und machte seine Einsätze über den Computer in seiner Wohnung in Baden-Württemberg. Die Ausnahmeregelungen für legales Online-Glücksspiel in Schleswig-Holstein kamen daher nicht in Betracht.

Im Laufe der Zeit summierten sich die Verluste, die der Kläger bei den virtuellen Casino-Spielen erlitt, auf knapp 7.000 Euro. Das Geld verlangte er nun von der TSG Interactive Gaming Europe zurück.

Die Klage hatte am LG Mosbach Erfolg. Die TSG Interactive Gaming Europe habe in Baden-Württemberg Online-Glücksspiele angeboten, obwohl diese dort gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrags verboten sind. Dadurch habe sie auch die Einsätze des Klägers unrechtmäßig erhalten und müsse die Verluste erstatten, so das Gericht.

„Die Anbieter von Online-Glücksspielen haben ihren Sitz in der Regel nicht in Deutschland, sondern im EU-Ausland, z.B. Malta. Obwohl sie wissen, dass Online-Glücksspiel in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen verboten ist, bieten sie es leicht zugänglich an. Dieser Verstoß gegen geltendes Gesetz kann für die Spieler zur Chance werden, ihre verlorenen Einsätze zurückfordern“, erklärt Rechtsanwalt Cocron.

Mehr Informationen: https://www.cllb.de/online-casino-geld-zurueck-mit-anwalt

Pressekontakt: Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron@cllb.de Web: www.cllb.de

Veröffentlicht von:

CLLB Rechtsanwälte

Liebigstr. 21
80538 München
Deutschland
Telefon: 089/552 999 50
Homepage: http://www.cllb.de

Avatar Ansprechpartner(in): RA Hendrik Bombosch
Herausgeber-Profil öffnen

Firmenprofil:

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet. Neben den vier Partnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun sind mittlerweile auch Alexander Kainz, Thomas Sittner (LL.M.) und Hendrik Bombosch als Anwälte mit an Bord. Erklärter Schwerpunkt der wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei ist Kapitalmarktrecht. Daneben umfasst das Beratungsspektrum aber auch Gesellschafts- und Steuerrecht. Seit Oktober 2007 ist CLLB Rechtsanwälte mit eigenem Büro in Berlin vertreten.

Informationen sind erhältlich bei:

RA Hendrik Bombosch
CLLB Rechtsanwälte
Dircksenstraße 47
10178 Berlin
Fon: 030 - 288 789 60
Fax: 030 - 288 789 620
Mail: bombosch@cllb.de
web: www.cllb.de

Vorherige bzw. nächste Pressemitteilung: