LG Aachen: Online-Casino sports.bwin muss Verlust erstatten

München, 22.07.2021. Ein Spieler kann aufatmen. Er hatte rund 21.700 Euro im Online-Casino verzockt. Jetzt bekommt er sein Geld zurück. Das Landgericht Aachen hat mit Urteil vom 13. Juli 2021 entschieden, dass die Glücksspielanbieterin Electra Works Limited mit Sitz in Gibraltar den Verlust erstatten muss (Az.: 8 O 582/20).

„Online Glücksspiel war in Deutschland bis Anfang Juli 2021 bis auf wenige Ausnahmen verboten. Die Anbieter, meist mit Sitz im europäischen Ausland, haben sich um dieses Verbot jedoch oft nicht geschert und Online-Glücksspiele leicht zugänglich auf deutschsprachigen Internet-Domains angeboten. Da schon das Angebot illegal war, können Spieler ihren Verlust zurückverlangen“, erklärt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte, der das Urteil am Landgericht Aachen erreicht hat.

Sein Mandant hatte zwischen April 2017 und September 2018 auf der Internet-Domain sports.bwin.com von seinem Wohnsitz in Deutschland aus an den angebotenen Online-Glücksspielen – nicht an den Sportwetten – teilgenommen. Die Spieleinsätze tätigte der Kläger über seinen Computer oder sein Smartphone. Im Laufe der Monate verlor er in dem Online-Casino rund 21.700 Euro. Die Anbieterin hatte zu dieser Zeit keine Lizenz für das Angebot von Glücksspielen in Deutschland. Der Kläger verlangte daher die Erstattung seines finanziellen Verlusts. Die Anbieterin habe gegen das im Glückspielstaatsvertrag geregelte Verbot von Online-Glücksspiel verstoßen. Die Verträge, die er mit der Anbieterin eingegangen ist, seien daher nichtig.

Das LG Aachen folgte der Argumentation des Klägers. Mit dem Angebot des Online-Glücksspiels in diesem Zeitraum liege ein Verstoß gegen den Glückspielstaatsvertrag vor. Die vertraglichen Regelungen zwischen Spieler und Anbieter seien daher nichtig und die Spieleinsätze des Klägers ohne Rechtsgrund erfolgt. Der Kläger habe daher Anspruch darauf, dass ihm sein Verlust vollständig ersetzt wird, entschied das Gericht.

„Seit dem 1. Juli 2021 gelten für das Angebot von Glücksspielen im Internet zwar gelockerte Regeln. Das hat jedoch keine rückwirkende Wirkung. Bis zu diesem Zeitpunkt war das Angebot von Online-Glücksspiel in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen verboten. Spieler können daher ihre Verluste von den Anbietern zurückverlangen“, erklärt Rechtsanwalt Cocron, der schon mehrfach Schadenersatzansprüche für seine Mandanten durchgesetzt hat.

Mehr Informationen: https://www.cllb.de/online-casino-geld-zurueck-mit-anwalt

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