Heiraten mit „Schnapszahl“ und Finanzen – was gehört wem nach der Trauung?

01.02.2022. Traditionell läuten ja eher im Mai die Hochzeitsglocken. Doch die „Schnapszahl“ 2.2.22 oder 22.2.22 lockt schon mehr Paare zur Trauung, auch im tristen Februar und trotz Corona. Ob die Ehen mit einer Schnapszahl länger halten, sei aber dahingestellt. Mit dem gegebenen „Ja-Wort“ vor dem Traualtar sind die Partner mit allen Konsequenzen verheiratet. Doch gilt dies auch bei den Finanzen? Die Überraschung ist vorprogrammiert. Wer meint, nach der Trauung gehöre ihm die Hälfte des Vermögens seines Partners, hat sich getäuscht. Die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) hat sich mit dem Thema befasst und gibt Tipps für die finanzielle Situation in einer Ehe nach der Heirat.

„Viele Paare denken, dass das eingebrachte Vermögen, das Haus, das Auto usw. nach der Heirat auch dem Partner gehört. Doch dem ist nicht so. Dies kann sich ganz besonders bei einer Immobilie oder größeren Geldbeträgen auswirken. Wenn zum Beispiel der Eigentümer des Hauses stirbt, erbt der Partner nach der gesetzlichen Erbfolge, soweit nichts anderes geregelt ist. Er erhält dann einen Freibetrag und einen Versorgungsfreibetrag. Doch alles was darüber hinausgeht, muss versteuert werden“, erklärt Jürgen Buck, Vorstand der GVI.

„Auch denken viele Ehepartner, dass im Fall der Fälle der Partner im Notfall entscheiden darf. Auch dem ist nicht so. Deshalb ist es wichtig, hierfür vorzusorgen. Eine Vorsorgevollmacht und eine Bankvollmacht sind deshalb ein Muss. Genauso wichtig ist es, dass beide Partner eine Patientenverfügung erstellen, um auch im Krankenhaus oder im Pflegeheim für den Partner entscheiden zu können, wenn dieser es nicht mehr kann“, ergänzt Jürgen Buck.

Ausführliche Informationen und hilfreiche Tipps zum Thema „Heirat und die Finanzen“ finden Interessierte unter www.geldundverbraucher.de unter der Rubrik „Gratis“.

Veröffentlicht von:

GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)

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