Kempen: Erbbaurecht für Ein- und Mehrfamilienhäuser

ÖDP-Fraktion in Kempen lässt prüfen – Hilfe beim Erwerb von Wohneigentum in Zeiten höherer Zinsen

(Kempen) – Die ÖDP-Fraktion im Stadtrat von Kempen beantragt die Prüfung des Erbbaurechts für Grundstücke, die dem Bau von Ein- und Mehrfamilienhäusern dienen. Die ÖDP will damit die Möglichkeit des Zugangs zu Grundstücken für finanzschwächere Bürgerinnen und Bürger erleichtern.

Mit einem Antrag an den Wirtschaftsausschuss des Rats will die ÖDP-Fraktion den Einsatz des Instruments „Erbbaurecht“ für den Kempener Westen prüfen lassen. Die ÖDP sieht im Erbbaurecht eine Reihe von Vorteilen. Ein Erbbaurecht ermögliche eine langfristige Nutzung von Grundstücken, ohne dass ein Eigentum am Grundstück erworben werden muss. Es sei hierbei eine jährliche „Erbbaupacht“ an die Stadt zu leisten. Da keine hohe Anfangsinvestition erforderlich wäre, gäbe dieses Instrument gerade weniger betuchten Kempenern die Chance, ohne sich finanziell zu übernehmen, Wohneigentum auch in begehrten Lagen zu erhalten. Da Erbbaurechte auch beleihbar sind, stelle ein Erbbaurecht auch eine Hilfe für den Zugang zu Baukrediten dar. Darüber hinaus sei ein Erbbaurecht ein Vermögenswert.

Durch ein Erbbaurecht will die ÖDP vor allem alle Bevölkerungsgruppen beim gegenwärtigen Zinsniveau den Zugang zu Wohneigentum erleichtern. „Es ist zu betonen, dass diese Maßnahme strikt zusammen mit einer Schonung der Umwelt ohne überflüssige Versieglung der Landschaft erfolgen muss“, so der ÖDP-Fraktionsvorsitzende in Kempen, Jeyaratnam Caniceus.

Hintergrund:

Die ÖDP sieht in ihrem Antrag folgende Vorteile des Erbbaurechts:

1.​Langfristige Nutzung: Das Erbbaurecht ermöglicht es einer Person oder Organisation, ein Grundstück für einen langen Zeitraum zu nutzen, oft bis zu 99 Jahren. Dies bietet langfristige Planungssicherheit.

​2.​Finanzielle Vorteile: Da das Grundstück nicht erworben werden muss, sind die Anfangsinvestitionen niedriger. Dies kann den Zugang zu Immobilien erleichtern, insbesondere in teuren Stadtgebieten.

​3.​Flexibilität: Der Erbbauberechtigte hat weitgehende Gestaltungsfreiheit, um das Grundstück zu bebauen und zu nutzen, solange dies den rechtlichen Vorgaben entspricht.

​4.​Zugang zu begehrten Lagen: In stark nachgefragten städtischen Gebieten, in denen der Grundstückserwerb teuer sein kann, ermöglicht das Erbbaurecht dennoch den Zugang zu begehrten Standorten. Dies kann insbesondere für Unternehmen von Vorteil sein.

​5.​Steuerliche Vorteile: In einigen Ländern können die jährlichen Erbbauzinsen steuerlich absetzbar sein, was eine finanzielle Entlastung für den Erbbauberechtigten darstellt.

​6.​Möglichkeit zur Verlängerung: In vielen Fällen ist es möglich, das Erbbaurecht nach Ablauf der ursprünglichen Laufzeit zu verlängern, sofern dies vertraglich vereinbart wird. Dies kann die langfristige Nutzung weiter sichern.

​7.​Möglichkeit zur Beleihung: Erbbaurechte können beleihbar sein, was es dem Erbbauberechtigten ermöglicht, Kredite zur Finanzierung von Bauvorhaben oder Renovierungen aufzunehmen.

​8.​Erbbaugrundstück als Vermögenswert: Das Erbbaurecht kann als Vermögenswert betrachtet werden, der im Rahmen von Verträgen oder Geschäftsverhandlungen genutzt werden kann, um Sicherheiten zu stellen oder Vermögen zu schaffen.

Foto: Jeyaratnam Caniceus

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