Zu viel, zu wenig, zu nass, zu trocken

Das Wetter beschert uns durch die Klimaveränderung nicht nur Rekordtemperaturen, sondern abwechselnd auch Starkregenfälle und lange Trockenheitsperioden. Den Meteorologen zufolge müssen wir uns darauf einstellen, dass sich diese Situation nicht mehr ändern wird. ARAG Experten haben sich anlässlich der bevorstehenden Gartensaison mit dem Thema Wasser und einem möglichen neuen Umgang mit dieser kostbaren Ressource beschäftigt.

Nationale Wasserstrategie
Das Thema Wasser ist seit letztem Jahr sogar zur Chefsache geworden: Mit der nationalen Wasserstrategie will die Bundesregierung die natürlichen Wasserreserven Deutschlands sichern, Vorsorge gegen Wasserknappheit leisten, Nutzungskonflikten vorbeugen, den Sanierungsstau in der Wasserinfrastruktur angehen sowie den Zustand der Gewässer und die Wasserqualität verbessern. Zu dieser Wasserwende gehören laut ARAG Experten 78 Maßnahmenvorschläge, mit denen bis 2050 für einen nachhaltigen Umgang mit Wasser gesorgt werden soll.

Blumen gießen verboten?
Verbote vom Bewässern von Gärten, dem Rasensprengen oder dem Befüllen von privaten Swimmingpools – lange Zeit kannten wir solche Vorschriften nur aus regenarmen Ländern. Doch inzwischen hat die Wasserknappheit längst auch Deutschland erreicht. Und so gibt es immer mal wieder regionale Allgemeinverfügungen der Kommunen, die mindestens das Sprengen von Grünflächen, die private Autowäsche und manchmal auch das Gießen von Beeten untersagen. Der Hintergrund: Die Grundwasserstände sinken in heißen Trockenperioden bedenklich und Trinkwasservorräte müssen geschützt werden. Damit ist die Entnahme dann nicht nur aus öffentlichen Gewässern untersagt, sondern oft auch aus privaten Brunnen und Leitungen. Gibt es keine solche Allgemeinverfügung, ist laut ARAG Experten allerdings jegliche Bewässerung von Rasen, Blumenbeeten & Co. mit dem Wasser aus der Hausleitung erlaubt.

Mögliche Lösung Regenwasser?
Abhilfe vor Wasserknappheit schafft das Sammeln von Regenwasser. Und so gibt es inzwischen in vielen Haushalten eine Regentonne, im Boden versenkte Wassertanks oder unterirdische Zisternen. Mit dem gesammelten Regenwasser darf jederzeit gegossen werden, die Einschränkungen der Kommunen greifen hier nicht. Allerdings raten die ARAG Experten, auch mit diesem Wasser sparsam umzugehen. So ist es beispielsweise wenig sinnvoll, Pflanzen in der Mittagssonne zu wässern, weil etwa 90 Prozent des Wassers gleich wieder verdunstet.

Welche Lösung für welchen Bedarf?
Die wohl verbreitetste und unaufwändigste Möglichkeit, Regenwasser zu sammeln, ist eine herkömmliche Regentonne, die an ein Regenfallrohr angeschlossen wird. Sie fasst rund 250 Liter, was für das Blumengießen reicht. Knapp werden kann es allerdings, wenn der Sommer lang und trocken ist.

Wer einen Garten besitzt und darüber hinaus auch seinen Rasen oder beispielsweise Büsche wässern möchte, benötigt etwas Muskelkraft: Unterirdische Wassertanks fassen 1.500 Liter Regenwasser oder mehr, müssen aber im Boden vergraben werden.

Noch mehr Volumen haben Zisternen. Ebenfalls unterirdisch verlegt, fließt Regenwasser über ein Regenfallrohr zusätzlich durch einen Filter, um Schmutzpartikel herauszufischen. So kann das gesammelte Wasser sogar teilweise für den Haushalt genutzt werden. Die ARAG Experten raten, den Einbau einem Profi zu überlassen und das Bauvorhaben mit der Gemeinde zu besprechen. Auch der Wasserversorger muss informiert werden.

Wenn die Regentonne im Eimer ist
Das Sammeln von Regenwasser nützt aber nicht nur den Pflanzen, die so regelmäßig gewässert werden können, sondern natürlich auch dem Geldbeutel – sofern gewisse Aspekte beachtet werden. So weisen die ARAG Experten darauf hin, dass vor allem Mieter für eventuelle Wasserschäden, die durch eine defekte Tonne entstehen, haftbar gemacht werden können.

Ist die Regentonne zum Beispiel auf dem Balkon aufgestellt, darf dessen Traglast keinesfalls überschritten werden. Kommt es im schlimmsten Fall zum Schaden am Behältnis, tritt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Mieters für Schäden an der Mietwohnung ein. Kann die Versicherung dem Verursacher allerdings grobe Fahrlässigkeit nachweisen, muss sie unter Umständen nicht zahlen. Um hier keine Zweifel aufkommen zu lassen, raten die ARAG Experten zu Vorsichtsmaßnahmen: beispielsweise regelmäßige Sichtkontrollen oder das Ablassen des Wassers im Winter, da es ansonsten gefrieren, sich dabei ausdehnen und nicht nur das Behältnis beschädigen könnte.

Haben Mieter ein Recht auf eine Regentonne?
Grundsätzlich dürfen Mieter eine Regentonne auf ihrem Balkon aufstellen, wenn sie denn die Traglast im Blick behalten. Das Problem dabei: Um Regenwasser einzufangen, muss in der Regel das Fallrohr angebohrt werden. Und das ist eine bauliche Veränderung, die die Zustimmung des Vermieters erfordert. Am besten schriftlich. Ebenso sollte laut ARAG Experten festgehalten werden, was mit Regensammler und angebohrtem Fallrohr geschieht, wenn der Mieter auszieht. Handelt es sich um vermietetes Wohneigentum, braucht es einen Mehrheitsbeschluss der Eigentümergemeinschaft, da Regenrinne und Fallrohr zum Gemeinschaftseigentum gehören.

Deckel drauf, Klappe zu
Auch wenn Haus- und Gartenbesitzer niemanden um Erlaubnis bitten müssen, sollten auch sie Vorsichtsmaßnahmen treffen. So raten ARAG Experten zu einer verschließbaren Regentonne, insbesondere um Gefahren für Kinder auszuschließen. Und auch Vögel, Eichhörnchen oder andere Kleintiere sind so vor dem Ertrinken geschützt. Weitere Vorteile einer sicher verschlossenen Tonne: Eine Algenausbreitung, die sich bei Wärme schnell auf der Wasseroberfläche bildet und deren Geruch nicht nur die eigene Nase, sondern auch die des Nachbarn stört, wird so unterbunden. Denn liegt nachweislich eine Geruchsbelästigung vor, ist das Regenwassersammeln tabu.

Zudem sollte die Regentonne auf einem stabilen Untergrund stehen und bei schmalen, hohen Tonnen sorgt ein Kippschutz für mehr Sicherheit. Vor Regenwasser von Kupfer-, Zink- oder Teerpappe-Dächern raten die ARAG Experten ab, da Metallverbindungen oder Biozide enthalten sein könnten.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/mietrechtsschutz/mietrecht-ratgeber/

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https://www.arag.com/de/newsroom/

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