ARAG Recht schnell…

+++ Radfahrverbot bei Promille-Fahrt +++
Wer auf einem Fahrrad mit einer Blutalkoholkonzentration von mehr als 1,6 Promille unterwegs ist und anschließend das von ihm geforderte medizinisch-psychologische Gutachten nicht fristgerecht beibringt, dem kann verboten werden, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Das hat laut ARAG Experten das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße entschieden (Az.: 1 K 48/20.NW).
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+++ Kein Ausschluss vom Unterricht wegen fehlender Maske +++
Zwei Gymnasiasten sind nach der Weigerung, im Unterricht eine geeignete Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, zu Unrecht von der Teilnahme am Präsenzunterricht ausgeschlossen worden. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf im Rahmen eines Eilverfahrens. Den gleichzeitig gestellten Antrag der Schüler, sie vorläufig per Ausnahmegenehmigung von der Maskenpflicht zu befreien, lehnte das Gericht jedoch ab (Az.: 18 L 1608/20).
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+++ Keine Zeiterfassung per Fingerabdruck +++
Ein Zeiterfassungssystem, das mit einem Fingerabdruck-Scanner bedient wird, verarbeitet auch dann biometrische Daten, wenn es nur die Fingerlinienverzweigungen verwendet. Arbeitnehmer können daher eine solche Zeiterfassung verweigern, ohne deswegen eine Abmahnung durch den Arbeitgeber hinnehmen zu müssen. Dies stellt nach Auskunft der ARAG Experten das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg unter Verweis auf die Datenschutz-Grundverordnung klar (Az.: 10 Sa 2130/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LAG Berlin-Brandenburg.

+++ Sachsen-Anhalt: Kein Mindestabstand in Grundschulen +++
In Grundschulen in Sachsen-Anhalt darf der Mindestabstand von 1,50 Meter, der Corona-bedingt an weiterführenden Schulen gilt, unterschritten werden. Nach Auskunft der ARAG Experten gilt diese Ausnahme, da an Grundschulen zwar in voller Klassenstärke, dafür aber mit einer festen Lehrkraft unterrichtet wird. Eine konkrete Gefährdung von Schülern und Lehrern bei Unterschreitung des Mindestabstands sei nach richterlicher Ansicht nicht eindeutig erwiesen (Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt (Az.: 3 R 111/20).
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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in 13 weiteren europäischen Ländern und den USA - viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit 3.600 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,5 Milliarden EUR.

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