Fernablesung der Heizkostenzähler ab 2022 voraussichtlich monatlich Pflicht

Pressemitteilung OTTO STÖBEN 05.08.2021

Infos vom Immobilienprofi

Rund um Haus- und Grundeigentum gibt es eine Vielzahl komplizierter Sachverhalte, Regelungen und Entwicklungen, die es dem Laien nicht gerade einfach machen, immer die richtige Entscheidung zu treffen. In loser Folge geben Ihnen die Fachleute von OTTO STÖBEN unter der Rubrik „Infos vom Immobilienprofi“ Hinweise, die Sie umfassend zu einem bestimmten Immobilienthema informieren.

Die Heizkostenverordnung wird novelliert. Seit Oktober 2020 sieht die EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED für European Energy Directive) eigentlich vor, dass neu installierte Heizkostenzähler fernablesbar sein müssen. Den entsprechenden Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie gibt es seit dem 10.03.2021, dieser muss allerdings noch Bundestag und -rat passieren.

Geplant ist, dass im Januar 2022 der nächste Schritt der Verordnung in Kraft tritt: Ab Anfang des kommenden Jahres sollen Mieter mit fernablesbaren Heizkostenzählern monatlich mit Verbrauchsinformationen versorgt werden.

Ziel ist es, den Mietern eine vor allem stets aktuelle Nachvollziehbarkeit ihres Heizkostenverbrauchs zu ermöglichen, damit diese kurzfristig in der Lage sind, gegebenenfalls schon unterjährig den Verbrauch und somit die Energiekosten zu senken. Somit erhofft man sich eine höhere Sensibilisierung der Endverbraucher für ihr Nutzungsverhalten.

„Die Umsetzung der Bereitstellung der unterjährigen Verbrauchsinformationen an die Mieterinnen und Mieter stellt eine große Herausforderung dar“, kommentiert Fritjof Gebhardt, Immobilienkaufmann bei OTTO STÖBEN, die Auswirkungen aus Sicht der Hausverwaltung. „Eine übergreifende Lösung für alle zu finden, wird sich schwierig gestalten, da unterschiedliche Kommunikationswege gefordert werden und die Erwartungshaltung daran breit gestreut sein dürfte. Auch zu beachten ist natürlich die Einhaltung der DSGVO.

Vermutlich wird das Interesse anfänglich recht hoch ausfallen, um dann wieder abzunehmen. Zu vergleichen ist dies womöglich mit der Kontrolle des eigenen Stromverbrauchs: Nur wenige lesen den eigenen Stromzähler monatlich ab, um den Stromverbrauch zu ermitteln, obwohl ein einfacher Blick auf den Stromzähler genügt. An Ende der Abrechnungsperiode sind viele dann über den Verbrauch überrascht.“

Des Weiteren führt Fritjof Gebhardt aus: „Außerdem werden mehr bereitgestellte Informationen zu mehr Verständnisfragen führen, deren Beantwortung einen zusätzlichen Aufwand darstellt. Um die Bereitstellung von Zahlen in Relation zu setzen und deren Aussagekraft richtig einzuschätzen, bedarf es eines gewissen Hintergrundwissens.“

Wie hoch das Interesse der Mieter an einer zeitnahen Verbrauchsmitteilung in der Praxis wirklich ist und ob das dann auch zu dem gewünschten Effekt führt, ist ungewiss. Sicher ist, dass dieser Mehraufwand Kosten verursacht, der letztendlich von den Mietern bezahlt werden muss.

Bis jetzt muss fernauslesbare Technik nur bei Austausch und Neueinsatz verbaut werden. Dies ändert sich zum 1. Januar 2027. Spätestens bis zu diesem Zeitpunkt sollen alle Zähler und Heizkostenverteiler fernauslesbar sein. Bereits verbaute manuell ablesbare Mess- und Erfassungsgeräte müssen bis dahin ausgetauscht werden. Einzige Ausnahme: Es wird nachgewiesen, dass ein Austausch nicht wirtschaftlich ist.

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