ARAG Recht schnell…

+++ Radler und Roller dürfen nicht überholt werden +++
Bei der letzten Neuregelung der Straßenverkehrsordnung im vergangenen Frühjahr sollten vor allem so genannte einspurige Fahrzeuge wie beispielsweise Radfahrer besser geschützt werden. Daher weisen die ARAG Experten auf ein neues Verkehrsschild unter dem etwas sperrigen Namen StVO VZ 277.1 hin. Das weiße runde Schild ist von einem roten Rand umrahmt und enthält auf der linken Seite das rote Symbol für einen Pkw und auf der rechten Seite übereinander die schwarzen Symbole für Rad- und Motorradfahrer. Das Schild zeigt, dass Fahrzeuge keine Radler und Roller überholen dürfen. Und zwar unabhängig davon, wie schnell bzw. langsam die Zweiräder unterwegs sind und ob es einen Radweg gibt oder nicht. Überholen ist grundsätzlich tabu und wird mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet.

+++ Steuerfreie Abfindung bei Scheidung +++
Vereinbaren Eheleute vor ihrer Eheschließung für den Fall einer Scheidung eine Abfindung, müssen sie auf die entsprechende Zahlung keine Schenkungssteuer entrichten. Das hat laut ARAG Experten der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Die betroffenen Eheleute hatten einen notariell beurkundeten Ehevertrag geschlossen, in dem unter anderem ein indexierter Zahlungsanspruch bei einer Trennung vorgesehen war (Az.: II R 40/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Urteil des BFH.

+++ Anspruch auf Auskunft über leiblichen Vater +++
Auch ein adoptiertes Kind kann gegen seine leibliche Mutter einen Anspruch auf Auskunft über die Identität des leiblichen Vaters haben. Dies hat nach Auskunft der ARAG Experten der Bundesgerichtshof (BGH) kürzlich klargestellt. In seiner Begründung verweist er unter anderem auf das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung. Das Auskunftsschuldverhältnis zwischen Kind und Mutter sei zudem bereits vor der Adoption entstanden (Az.: XII ZB 183/21).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH.

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