Abstand und Abstandsvergehen

Abstand zur Seite und nach vorn – Was schreibt die StVO vor?

Bezüglich des Abstands gelten gesetzlich strenge Regeln. Doch auf Deutschlands Straßen passieren jeden Tag unzählige Verstöße gegen solche Regelungen. Besonders betroffen sind die Regelungen über den einzuhaltenden Sicherheitsabstand.

Als Sicherheitsabstand bezeichnet man grundsätzlich die Distanz oder Entfernung zwischen zwei nacheinander fahrenden Fahrzeugen, die sich auf einer Fahrspur befinden. Der dabei entstehende Zwischenraum ist der Abstand, der im deutschen Straßenverkehr an gewisse Richtlinien gebunden ist.

Wie groß muss der Sicherheitsabstand laut StVO sein?

Wie groß muss also der Sicherheitsabstand zwischen zwei hintereinander fahrenden Fahrzeugen sein?

Der Mindestabstand nach vorne muss grundsätzlich so groß sein, dass auch bei einem plötzlichen Bremsmanöver des Vordermannes, das hintere Fahrzeug ohne Gefahr komplett zum Stehen gebracht werden kann.

Wie hoch der Abstand gemessen in Meter dabei genau sein sollte, hängt von der Fahrgeschwindigkeit und den Straßenverhältnissen ab. Grundsätzlich kann jedoch gesagt werden, dass innerhalb geschlossener Ortschaften, also bei einer Fahrgeschwindigkeit von 50 km/h, ein Mindestabstand von 15 Metern, beziehungsweise drei Fahrzeuglängen eingehalten werden sollte. Außerhalb geschlossener Ortschaften beträgt dieser etwa die Hälfte des Tachos, oder der Abstand, den man in zwei Sekunden hinter sich gelegt hat.

Doch nicht nur nach vorne muss ein gewisser Sicherheitsabstand eingehalten werden. Gleichwohl gibt es einen Mindestabstand zur Seite. Dieser ist besonders bei Überholvorgängen oder auch in Bezug auf den Abstand zum Gegenverkehr von Bedeutung.

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