Vertragshilfe24 rät: Überschussbeteiligungen prüfen.

Die Anforderungen der meisten Lebensversicherungskunden waren klar: Sie suchten ein Anlageprodukt, das das investierte Kapital keinem Risiko aussetzt und es sollte eine zuverlässige Rendite erwirtschaften. Die Branche hat jedoch schnell erkannt, dass sich weitere Zielgruppen für die Lebensversicherung gewinnen lassen, wenn man die Verträge attraktiver gestaltet. Im Fokus dabei stand die Überschussbeteiligung. Der Vertrieb nahm dieses Produktmerkmal gerne auf und erklärte den potenziellen Kunden, dass sie an den Überschüssen, die die Unternehmen erwirtschaften, fair beteiligt werden. Für die Kunden war dies ein Pluspunkt, mit dem sie vorab gar nicht gerechnet haben.

Nun kann man davon ausgehen, dass die Kunden trotz der erfreulichen Überraschung ihre persönliche Rechnung gemacht haben. Eben mit einer geschätzten Überschussbeteiligung. Bleibt diese jedoch aus, lassen sich die erhofften finanziellen Ziele nicht mehr erreichen. Was Werbung und Vertrieb nämlich meist nicht erklärt haben, war die Berechnung zur Höhe der Beteiligung des Kunden. Wäre diese den Verbraucherinnen und Verbrauchern bewusst gewesen, hätten sich wohl weniger von ihnen für die Lebensversicherung entschieden. Bevor Geld bei den Kunden ankommt, werden einige Kosten der Gesellschaft abgezogen. Unter anderem auch die für den Vertrieb der Produkte. Ein Aspekt, den Vertriebsmitarbeiter sicherlich in den meisten Fällen gerne unter den Tisch fallen gelassen haben.

Der ehemalige Versicherungsvorstand Sven Enger gibt in einem Informationsvideo einen passenden Denkanstoß: Wenn die Vertriebler von den Überschüssen profitieren, raten sie dann im Interesse der Kunden zur Lebensversicherung oder steckt eine andere Motivation dahinter?

Vertragshilfe24 empfiehlt die Rückabwicklung der Lebensversicherung.

Wenn Lebensversicherungskunden erkennen, dass bei ausbleibender Überschussbeteiligung die persönliche Rechnung nicht mehr aufgeht, ist es meist die beste Lösung, sich vom Vertrag zu trennen. Ex-Versicherungsvorstand Sven Enger rät davon ab, vorschnell eine Entscheidung zu treffen. Kündigung und Verkauf des Vertrages mögen schnell erledigt sein, doch genauso schnell verlieren Kunden durch sie wertvolle Ansprüche über den Rückkaufswert hinaus. Wer die Chance wahren möchte, diese Ansprüche durchzusetzen, ist in der Regel mit der Rückabwicklung der Lebensversicherung besser aufgestellt. Und wer direkt prüfen möchte, ob eine Rückabwicklung des Vertrages möglich ist, findet dies im kostenlosen Vertragsrechner der Vertragshilfe24 heraus:
https://vertragshilfe24.de/rechner/

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