Trotz Corona: Harte Zeiten für Verkehrs-Rüpel

Dank der Corona-Lockerungen dürfen Fahrradläden in ganz Deutschland seit Kurzem nicht nur Räder reparieren, sondern auch wieder verkaufen. Der Zeitpunkt zum Radeln könnte nicht besser sein: Das Wetter passt, man verstößt gegen keinerlei Corona-Maßnahmen und selbst die neue Straßenverkehrsordnung (StVO), die ab 28. April gilt, will dafür sorgen, dass es auf den Straßen sicherer, klimafreundlicher und gerechter zugeht. In diesem Rahmen werden auch zahlreiche neue Sinnbilder und Verkehrszeichen eingeführt.

Mehr Schutz für Radfahrer
Vor allem, wenn es um das Missachten von Radlern geht, wird es für Autofahrer ab morgen deutlich teurer. So erhöht sich beispielsweise das Bußgeld von 20 auf 110 Euro, wenn durch unzulässiges Halten in zweiter Reihe ein Radfahrer gefährdet wird. Dazu kommt ein Punkt in Flensburg. Wird der Radler durch das Parken eines Pkw auf dem Radweg behindert, kostet es den Autofahrer 100 statt 30 Euro und einen Punkt. Fast verdreifacht hat sich die Strafe, wenn es zu einem Unfall kommt, weil ein Fahrzeug auf dem Schutzstreifen für Radfahrer hält. Das kostet nun 100 statt 35 Euro plus einen Punkt.

Auch der Mindestabstand beim Überholen von Radlern, aber auch Fußgängern und so genannten Elektrokleinstfahrzeugführenden wie etwa E-Roller-Fahrer, ist nun klar definiert: Innerorts muss ein Seitenabstand von 1,5 Metern eingehalten werden, außerorts zwei Meter. Eine echte Gefahrenquelle für Radfahrer ist der tote Winkel. Abbiegeunfälle, bei denen Radler insbesondere von Lkw schlichtweg übersehen werden, gehören zu den besonders häufigen Radfahrunfällen mit schwerwiegenden Folgen für die Zweiradfahrer. Daher schreibt die Novelle Lkw über 3,5 Tonnen beim Rechtsabbiegen innerorts nun eine Schrittgeschwindigkeit von vier sieben, maximal elf km/h vor. Sanktioniert wird ein Vergehen mit 70 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister.

Darüber hinaus ist es für Autos und Lkw künftig verboten, Radfahrer und andere einspurige Fahrzeuge an bestimmten Stellen zu überholen, wenn es dort zu eng und damit zu gefährlich für den Radler wird. Dafür wird ein neues Verkehrszeichen eingeführt. Welche Verkehrszeichen es sonst noch gibt, listet die Bundesanstalt für Straßenwesen hier auf.

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