Landgericht München I als Berufungsinstanz verurteilt ADAC Auslands-Krankenversicherung zur Kostenübernahme

Der Versicherungsnehmer hatte seit vielen Jahren beim ADAC eine Auslandskrankenversicherung. Im Frühjahr 2020 zog er sich bei einem Aufenthalt in Österreich einen Leistenbruch zu. Dies meldete er der ADAC Auslandskrankenversicherung und vereinbarte zugleich einen Operationstermin vor Ort.

Erst Kostenübernahme, dann Ablehnung durch ADAC

Einen Tag vor der geplanten Operation erklärte die ADAC Auslandskrankenversicherung auch die Kostenübernahme und teilte dies dem Krankenhaus mit.

Zu einem späteren Zeitpunkt wollte der ADAC jedoch die Kostenübernahme widerrufen, ohne dies aber ihrem Versicherungsnehmer mitzuteilen. Dieser ließ sich daraufhin im guten Glauben operieren. Umso überraschter war er, als sich der ADAC im Anschluss weigerte, die Kosten zu übernehmen.

Hilfe durch Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft

Der Versicherungsnehmer wandte sich daraufhin hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Rechtsanwältin Aylin Kempf, kam nach einer intensiven Prüfung des Falls zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft war.

Urteil des Amtsgerichts München

Nachdem die Versicherung außergerichtlich eine Einigung ablehnte, wurde das Klageverfahren vor dem Amtsgericht München eingeleitet. Dieses verurteilte daraufhin die ADAC Auslandskrankenversicherung, die zuvor eine Einigung abgelehnt hatte, zur vollständigen Erstattung der Behandlungskosten.

Berufung des ADAC gegen erstinstanzliche Prozessniederlage

Der ADAC akzeptierte das Urteil aber nicht und ging hiergegen in Berufung. Das Landgericht München holte daraufhin ein Gutachten ein, das den Vortrag des Klägers bestätigte. Das Landgericht machte anschließend „kurzen Prozess“. Es räumte keine weitere mündlichen Verhandlung an, sondern wies die Berufung des ADAC im schriftlichen Verfahren zurück und verurteilte die ADAC Auslandskrankenversicherung zur Kostenübernahme

„Wir freuen uns für unseren Mandanten, dass sowohl das Landgericht als auch das Amtsgericht München unserer Ansicht gefolgt sind und ihm die Kostenerstattung für seinen Krankenhausaufenthalt zugesprochen hat. Für uns als Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft bestätigt dies, dass es sich lohnen kann, wenn Versicherungsnehmer Leistungsablehnungen nicht einfach hinnehmen, sondern von Fachanwälten für Versicherungsrecht prüfen lassen,“ freut sich Rechtsanwältin Aylin Kempf.

ristian Luber, LL.M., M.A..

Über die Kanzlei

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft

München I Hamburg*I Berlin*I Köln*I Frankfurt*I Hannover*I Leipzig *I Stuttgart*I Coburg*

 

Kontakt: https://lp-rechtsanwaelte.com/kontakt.html

Veröffentlicht von:

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft

Morassistr. 18
80469 München
Telefon: 089.999 533 450
Homepage: http://www.lp-rechtsanwaelte.com

Avatar Ansprechpartner(in): L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft
Herausgeber-Profil öffnen

Firmenprofil:

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten bis hin zum Bundesgerichtshof zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

Informationen sind erhältlich bei:

Rechtsanwälte Christian Luber, LL.M., M.A., und Aylin Pratsch
L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft
München: Morassistraße 18, 80469 München, Tel. 089.999 533 450
Hamburg*: Neuer Wall 63, 20354 Hamburg, Tel. 040.356 763 58
Berlin*: Kurfürstendamm 21, 10719 Berlin, Tel. 030.221 869 95
Köln*: Richmodstraße 6, 50667 Köln, Tel. 0221.969 864 13
* Sprechtag nach telefonischer Vereinbarung
Fax 089.999 533 459
Mail info@lp-rechtsanwaelte.com
Web www.lp-rechtsanwaelte.com

Vorherige bzw. nächste Pressemitteilung: