Änderungen am 01. April

Änderungen am 01. April
Alle Radfahrer müssen nun ein geeichtes Tachometer (Vorführung beim TÜV) mit elektronisch regelbarer Geschwindigkeitssperre besitzen. Hinzu kommt ein striktes Tempolimit von maximal 10 Km/h in der Stadt und 20 Km/h auf Landstraßen. Zuwiderhandlungen enden mit sofortiger Beschlagnahmung des Fahrrads und eines einjährigen Fahrverbots ...