Änderungen
Änderungen am 01. April
Alle Radfahrer müssen nun ein geeichtes Tachometer (Vorführung beim TÜV) mit elektronisch regelbarer Geschwindigkeitssperre besitzen. Hinzu kommt ein striktes Tempolimit von maximal 10 Km/h in der Stadt und 20 Km/h auf Landstraßen. Zuwiderhandlungen enden mit sofortiger Beschlagnahmung des Fahrrads und eines einjährigen Fahrverbots ...