ARAG Recht schnell…

+++ Kein Schadensersatzanspruch wegen ostdeutscher Herkunft +++
Die Herabwürdigung eines Mitarbeiters wegen seiner ostdeutschen Herkunft stellt laut ARAG keine Benachteiligung im Sinne des § 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wegen der ethnischen Herkunft oder Weltanschauung dar. Dies hat das Arbeitsgericht Berlin entschieden (Az.: 44 Ca 8580/18).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des ArbG Berlin.

+++ Grobe Fahrlässigkeit wegen fehlendem Beleg +++
Wer sich nach dem Abbruch eines Zahlungsvorgangs mit einer Kreditkarte keinen Beleg über den Transaktionsabbruch aushändigen lässt, handelt grob fahrlässig und hat deshalb bei missbräuchlicher Verwendung der Kreditkarte keinen Ersatzanspruch gegen die Bank. Dies hat nach Auskunft der ARAG das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden (Az.: 30 C 4153/18 (20)).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/

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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in 13 weiteren europäischen Ländern und den USA - viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit 3.600 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,5 Milliarden EUR.

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