Energetische Gebäudesanierung: Guideline durch den Fördermittel-Dschungel

Osnabrück – Energiesparendes und klimaschonendes Bauen ist heute nicht mehr nur das Thema von ökologisch orientierten Bauherren. Es ist mittlerweile eine gesamtgesellschaftliche Notwendigkeit. Damit Hausbesitzer bei einer energetischen Gebäudesanierung nicht allein auf den Kosten sitzen bleiben, stellt der Bund umfangreiche Fördermittel im Rahmen der sogenannten Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zur Verfügung. Sich im Dschungel der Förderprogramme zurechtzufinden, ist für den Hausbesitzer aber fast unmöglich. Das Büro für Energieberatung und Architektur 3B Architecture in Osnabrück hat deshalb eine „Übersicht Fördermöglichkeiten für energetisches Bauen und energetische Gebäudesanierung ab 2024" zusammengestellt, die gegen eine Schutzgebühr von 15 Euro angefordert werden kann.

„Die Fülle der aktuellen Energie-Förderprogramme mit den unterschiedlichen Zuschüssen bzw. zinsgünstigen Darlehen mit Tilgungszuschüssen und Steuervergünstigungen macht es Hausbesitzern und Wohneigentümern immer schwerer, den Durchblick zu behalten. Zudem wurden seit 2021 die Programme ständig modifiziert und an der Höhe der Förderungen immer wieder herumgeschraubt, was die Sache für den Hausbesitzer und Wohneigentümer nicht leichter macht, durchzublicken, für welche Maßnahmen er aus welchem Fördertopf wieviel bekommen kann. Da darf man sich doch nicht wundern, wenn man bei der Frage nach einer energetischen Gebäudesanierung bei den Hausbesitzern auf massiven Widerstand stößt. Deshalb haben wir jetzt die verschiedenen Möglichkeiten zusammengefasst, um Licht in den Fördermittel-Dschungel zu bringen", erklärt Energieberaterin und Architektin Dipl.-Ing. Birgit Blumberg-Bohn von 3B Achitecture.

Die Liste der Fördermöglichkeiten kann per E-Mail: info@3barchitecture.com angefordert werden.

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